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Gebäudeenergieausweis:

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss dem Käufer bzw. Mieter ein Energieausweis vorgezeigt werden. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und umfasst kurzgefasste Modernisierungstipps. Es gibt zwei verschiedene Ausweisarten:

Verbrauchsausweis:

Das Kurzverfahren ermöglicht eine zügige und kostengünstige Einschätzung Ihrer Immobilie. Hier wird das Gebäude anhand des Brennstoffverbrauchs der letzten 3 Jahre beurteilt.

Bedarfsausweis:

Hier wird das Gebäude umfassend untersucht und begutachtet. Der Bedarfsausweis ist im Neubau Pflicht und somit bietet er Vergleichsmöglichkeiten zu Alt- und Neubau.

 

Gebäudeenergieberatung Brunold  |  MarcBrunold@web.de